Hauskrankenpflege

Ob Jung oder Alt - es gibt Situationen, in denen Menschen medizinisch-pflegerische Hilfe benötigen.

Wir leisten für Sie oder Ihre Angehörigen Hilfe bei: und vielen anderen Leistungen, die ärztlich verordnet werden können.

Verordnung durch den Arzt und Beantragung bei der Krankenkasse

Der Arzt schätzt ein, dass ein Klient bestimmte medizinische Leistungen nicht selbst erbringen kann (z. B. das Bereitstellen und Einnehmen von Medikamenten im verordneten Maß und zur richtigen Zeit).

Der Arzt stellt nun eine "Verordnung Häusliche Krankenpflege" aus. Der Versicherte wählt einen Pflegedienst, der diese Leistung erbringen soll und beantragt auf der Rückseite dieser Verordnung die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Krankenkasse informiert den Versicherten und den Pflegedienst, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Unsere examinierten Pflegefachkräfte erbringen die verordneten Leistungen qualitätsgesichert für unsere Klienten.

Bei Fragen zum Thema "Häusliche Krankenpflege" bzw. Hauskrankenpflege beraten wir Sie gern persönlich.